Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen

Vertragsabschluss

Vertragspartner sind die Zweite Rose & Rose GmbH ApartHotel Seepferdchen im Auftrag des Wohnungseigentümers (hier Vermieter genannt) und der Gast (hier Mieter genannt).

 

Generelles

Angebote/Mietverträge werden mit Optionsdatum versendet. Diese sind somit weder für den Vermieter noch für den Mieter bindend. Der Mieter muss innerhalb der genannten Optionsfrist eine schriftliche Erklärung abgeben, wenn er das Angebot annehmen will. Gibt der Mieter keine Erklärung ab, ist der Vermieter nach Ablauf der Optionsfrist berechtigt, das reservierte Ferienobjekt anderweitig zu vermieten. Der Mieter ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung geltenden bzw. vereinbarten Preise vor Anreise zu den vertraglich vereinbarten Fristen zu zahlen.

 

Rücktritt des Mieters (Stornierung) / Nichtanreise

Das Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt.

Dem Vermieter steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen.

 

Rücktritt des Vermieters

Wird eine verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.

 

Überlassung von Ferienobjekten

Die Wohnungen dürfen nur mit der angegebenen maximalen Personenzahl bezogen werden.

Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Wohnungen, soweit dies nicht vertraglich vereinbart ist. Aufgrund von höherer Gewalt kann der Vermieter dennoch ein gleichwertiges Objekt zur Verfügung stellen und somit vom Vertrag abweichen. Gebuchte Ferienobjekte stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag ist das Ferienobjekt spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für Schäden, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich. Schäden im/am Objekt, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden.

Der Vermieter oder ein Repräsentant kontrollieren das Ferienobjekt bei jedem Mieterwechsel. Dabei werden Mängel oder Schäden am Ferienobjekt und / oder dem Inventar festgestellt. Sollte der Mieter bei Ankunft dennoch Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Reklamationen müssen per E-Mail erfolgen. Der Vermieter muss innerhalb von 24 Stunden darauf reagieren. Sollte Abhilfe nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, kann nach Abhilfe auch in Form der Bereitstellung eines entsprechenden Ersatzobjektes erfolgen.

Dem Mieter entsteht die Verpflichtung, das Objekt besenrein zu hinterlassen, sowie Abwasch des Geschirrs, Ausräumen des Kühlschrankes, Entfernen aller Lebensmittel, Leeren aller Mülleimer, Entfernung aller durch Hunde verursachten Verunreinigungen (Hundehaare, übermäßige Verschmutzung, etc.).

Im Allgemeinen: Das Aufstellen von Grills ist nicht gestattet.

 

Tiere

Das Mitführen von Tieren ist dem Mieter nicht gestattet, es sei denn der Mieter erhält eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters. Bringt der Mieter trotz des vorstehenden Verbots Tiere mit in das Ferienobjekt, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Vergütungsanspruch des Vermieters bleibt im Falle der Kündigung in voller Höhe bestehen. Der Vermieter übernimmt keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Mieters in den einzelnen Ferienobjekten.

 

Wir übernehmen keine Haftung in Bezug auf witterungsbedingte Einflüsse wie z.B. Ameisen, Maulwürfen, Bienen, Mücken etc.

 

Fahrzeuge

Soweit dem Mieter ein Stellplatz (auch gegen Entgelt) zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Ferienobjekts abgestellter oder rangierender Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht. Für das Abstellen von Fahrrädern übernimmt der Vermieter keine Haftung. Fahrrad-Akkus dürfen nicht innerhalb der Ferienobjekte aufgeladen oder gelagert werden. Akkus dürfen generell nicht unbeaufsichtigt geladen werden.

 

Post

Post und Warensendungen für Mieter werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieter übernimmt lediglich die Aufbewahrung.

 

Internet

Der Vermieter unterhält in seinen Ferienobjekten einen Internetzugang, dessen Mitbenutzung er dem Mieter während seines Aufenthaltes gestattet, wobei nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke gehaftet wird. Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz besteht nicht. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters und es besteht die Verpflichtung des Mieters, das geltende Recht einzuhalten.

 

Rauchen

Alle vermittelten Objekte sind Nichtraucherwohnungen. Sollten der Vermieter während des Aufenthaltes oder nach Abreise des Mieters feststellen, dass der Mieter in seinem Ferienobjekt geraucht hat, stellen wir die dann erforderliche Reinigung mit pauschal € 400,00 in Rechnung.

 

Lärm

Der Mieter kann (auch in Feriengebieten) unerwartet Lärm von Bauarbeiten, Verkehr oder ähnlichem ausgesetzt sein. Der Vermieter kann für fremd verursachten Lärm nicht verantwortlich gemacht werden. Der Mieter hat die regulären Ruhezeiten einzuhalten.

 

Stand Januar 2024

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